Patienteninformation zum Datenschutz bei der Einschreibung in den Palliativvertrag

1. Was beinhaltet die Vereinbarung über die Versorgung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld?

Mit dieser Vereinbarung setzen die Vertragspartner die gesetzlichen Regelungen des § 37b SGB V in Verbindung mit § 132d SGB V um. Die dadurch geschaffenen Leistungsstrukturen beinhalten neben der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im Sinne des § 37b SGB V auch die allgemeine ambulante Palliativversorgung. Die Vereinbarung besteht mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und den folgenden Krankenkassen:

  • AOK NORDWEST
  • BARMER
  • BKK-Landesverband NORDWEST (handelnd für die teilnehmenden BKKn)
  • DAK-Gesundheit
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse
  • Handelskrankenkasse (hkk)
  • IKK classic (handelnd als Landesverband)
  • Kaufmännische Krankenkasse KKH
  • Knappschaft
  • SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • Techniker Krankenkasse (TK)

Die Vertragspartner verfolgen das Ziel, eine kooperative, integrative palliativmedizinische Versorgung für die teilnehmenden Versicherten anzubieten und damit die Behandlungs- und Lebensqualität zu verbessern. Die ambulante medizinische Versorgung schwer erkrankter Patienten wird im häuslichen/selbst gewählten Umfeld durch eine enge Kooperation und Abstimmung von teilnehmenden Haus- und Fachärzten sowie den Palliativmedizinischen Konsiliardiensten (PKD) mit palliativmedizinisch weitergebildeten Ärzten und Pflegekräften umfassend gesichert.

Ihre Krankenkasse bietet Ihnen eine Teilnahme an dieser besonderen palliativmedizinischen Versorgung an. Hiermit möchten wir Ihnen dabei helfen, dass auftretende palliativmedizinisch zu versorgende Gesundheitsprobleme in der für Sie gewohnten Umgebung angemessen ambulant versorgt werden können und dass Ihnen sowie Ihren Angehörigen durch die besonderen palliativmedizinischen Versorgungsmaßnahmen die nach dem Krankheitsstadium bestmögliche Lebensqualität erhalten bleibt. Ihre Teilnahme an dieser Vereinbarung zur ambulanten palliativmedizinischen Versorgung ist freiwillig und für Sie ohne zusätzliche Kosten. Sie ist jedoch nur möglich, wenn Sie in den nachfolgend beschriebenen Ablauf einwilligen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich (vgl. unten genannte Brief-Adressen), mündlich oder elektronisch (vgl. unten genannte Fax-/E-Mail-Angaben) widerrufen. Damit endet gleichzeitig Ihre Teilnahme an dieser besonderen palliativmedizinischen Versorgung. Die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs vorgenommene Datenverarbeitung erfolgte rechtmäßig; die erhobenen und gespeicherten Daten werden nach dem Widerruf und Ausscheiden aus dem Programm gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Nachteile in der Regelversorgung entstehen Ihnen nicht.

2. Welchen Weg nehmen Ihre Daten?

Mit Ihrer Unterschrift auf der „Teilnahme-/Einwilligungserklärung des Versicherten“ stimmen Sie zu, dass Daten von Ihrem Haus-/Facharzt an den PKD, dem sich Ihr Haus-/Facharzt zuordnet, sowie an die KVWL und Ihre Krankenkasse weitergeleitet werden.

3. Was geschieht beim Arzt mit den Daten?

Ihr Haus-/Facharzt und/oder der PKD stellen Ihre medizinischen Daten ggf. Pflegediensten oder anderen im Rahmen dieser besonderen Versorgung zu beteiligenden Vertragsärzten oder zugelassenen Leistungserbringern zur Verfügung. Ihr Haus-/Facharzt und/oder der PKD stellt persönliche und medizinische Daten für die Teilnahme und für die Abrechnung seiner Leistungen zusammen und leitet diese an die KVWL sowie an ihre Krankenkasse weiter.

4. Was geschieht bei Ihrer Krankenkasse mit den Daten?

Die Krankenkasse verwendet die von Ihrem Haus-/Facharzt und/oder vom zuständigen PKD gelieferten Teilnahmeund Abrechnungsdaten aus dieser ambulanten palliativmedizinischen Versorgung zur Teilnahmeverwaltung, Prüfung, Abrechnung sowie in anonymisierter Form statistisch zur Weiterentwicklung dieses Versorgungsangebotes. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben nach § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V zur Durchführung der Vereinbarung zur ambulanten palliativmedizinischen Versorgung erhoben und verarbeitet.

Bei Fragen bzw. im Falle eines Widerrufs wenden Sie sich bitte an den nachfolgend genannten Ansprechpartner Ihrer Krankenkasse:

  • AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, kontakt@nw.aok.de oder unter datenschutz@nw.aok.de
  • BKK-Landesverband NORDWEST stellvertretend für die teilnehmenden Betriebskrankenkassen – Datenschutzbeauftragte/-r -, Süderstr. 24, 20097 Hamburg, Datenschutz@bkk-nordwest.de
  • IKK classic – Datenschutzbeauftragte/r -, Tannenstr. 4b, 01099 Dresden, Datenschutz@ikk-classic.de
  • SVLFG – Datenschutzbeauftragte/r – , Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel, 150_Ds_PF@svlfg.de
  • Knappschaft, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen
  • Techniker Krankenkasse – Beauftragter für den Datenschutz, Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg, datenschutz@tk.de
  • BARMER – Datenschutzbeauftragter, Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal, datenschutz@barmer.de
  • DAK-Gesundheit, Beauftragter für Datenschutz, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg, datenschutz@dak.de
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse – Datenschutzbeauftragter, Karl-Wiechert-Allee 61,30625 Hannover, Datenschutz@kkh.de
  • hkk, Datenschutzbeauftragter, Martinistr. 26, 28195 Bremen, datenschutzbeauftragter@hkk.de
  • Hanseatische Krankenkasse, Datenschutzbeauftragter, Wandsbeker Zollstr. 86-90, 22041 Hamburg, datenschutz@hek.de

 

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter

  • www.aok.de/nw/datenschutzrechte
  • www.bkk-nordwest.de/datenschutz
  • www.ikk-classic.de/oc/de/ikk-classic/ueber-uns/zahlen-fakten/datenschutzerklaerung/
  • www.svlfg.de/13_datenschutz
  • www.tk.de – bitte geben sie zum Öffnen der Seite den Webcode 2019572 in das Suchfeld ein
  • www.barmer.de/datenschutz
  • www.dak.de/datenschutz
  • www.kkh.de/versicherte/datenschutz
  • www.hkk.de/datenschutz
  • www.hek.de/datenschutz