Liebe PAMIR-Einschreiber,

die neue Eu-DSGVO macht natürlich auch vor den Palliativnetzwerken nicht Halt und beschert uns ein neues Einschreibeformular A3 inkl. Patientendatenschutzaufklärung.

Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch das neue Einschreibeformular A3

Die anderen Formulare wurden nicht geändert.Im Anhang ist dennoch ein Komplettset A3 (ein- und zweiseitig), A3a und A7

Die KVWL geht davon aus, dass Sie bei der Einschreibung jedem Patienten auch die Datenschutzaufklärung aushändigen.
Als Datenschutzbeauftragter von RANIQ, der sich mit der DSGVO intensiv beschäftigt hat, halte ich das bei Bestandspatienten für überflüssig. Diese sollten bereits über den Pflichtaushang „Patienteninformation zum Datenschutz“ informiert sein.

KBV-„Bibel“ zur DSGVO: http://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Datenschutz_DSGVO.pdf

Allgemeine Patienteninformation zum Datenschutz: http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php

Wir haben diese Aufklärung (Palliativpatienenversion der KVWL) auch auf unserer Internetseite an prominenter Stelle bei den Patienten-Infos parat:

Infos für Patienten

Geben Sie die Version auf direkte Anfrage heraus, verweisen Sie auf unsere Homepage oder halten Sie zweiseitige Ausdrucke der A3 mit der Aufklärung auf der Rückseite bereit.

Aktuelle Formulare können Sie auch jederzeit auf unserer Homepage unter „Formulare“ herunterladen. Es ist keine Anmeldung mit Benutzername / Passwort erforderlich. Dort gibt es auch einen Link zu den neutralen Versionen der KVWL.

Formulare

Wir leiten Patientendaten an den PKD PAMIR weiter. Ist ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag erforderlich?

  • Nein, die PKDs sind ärztliche Betriebsstellen mit BSNR und somit auch Geheimnisträger bei denen kein ADV-Vertrag nötig ist (wie auch bei Überweisungen Haus-/Facharzt mit Weiterleitung von Behandlungsdokumenten.
  • Mit dem neuen Einschreibeformular A3 werden alle Datenschutzanforderungen der DSGVO erfüllt.

 

Ich habe noch organisatorische Bitten:
Reichen Sie uns die Einschreibeformulare bitte vollständig ein.
Zur Einschreibung gehört mindesten

  • Die Einschreibung A3 (neue DSGVO-Version) unterschrieben von Arzt und Patient/Betreuer
  • Das Diagnoseblatt mit Angabe des Aufenthaltsortes, bei Daheimpatienten möglichst mit Angabe einer Kontakttelefonnummer
  • Optional, aber hilfreich sind Medikamentenplan und aktuelle Befunde

Unvollständige Formulare akzeptieren die Kostenträger nicht und landen immer wieder auf unserem und Ihrem Schreibtisch.
Wir möchten alle Daheimpatienten automatisch kontaktieren und Ihnen eine Beratung anbieten. Bei fehlender Angabe „Aufenthaltsort“ fallen sie aus dem Workflow. Eine Beratung kann dann dennoch auf Initiative von Patient, Betreuer, Angehörigen bei der Patientenhotline angefordert werden.

Herzliche Grüße und ein unwetterfreies Wochenende
Herbert Nehls

p.s. ich versende diese Info als Email und Fax an alle bekannten Einschreiber. Sollten Sie keine Email erhalten haben, so liegt mir keine vor. Bitte reichen Sie mir diese dann ein.