Die Einschreibung mit den u.a. Formularen übernimmt immer Ihr Haus- oder Facharzt.

 

 

Einschreibungen können Sie uns auf folgenden Kommunikationskanälen senden:

Per Email an
info@palliativ-re.de

Per Fax an
Fax 1: 0 23 61 – 8 49 51 34

Siilo (sicherer, medizinischer Messenger):
Herbert Nehls

Per Briefpost an
PAMIR G.b.R.
c/o Herbert Nehls
Kreymühlenweg 28
45659 Recklinghausen

 

 

Achtung! Neuer Palliativvertrag mit neuen Formularen und leicht geändertem Einschreibeverfahren ab dem 01.07.2023!

Themenseite der KVWL zum neuen Palliativvertrag:

Neutrale Formulare, Ablauf, Abrechnung, …

https://www.kvwl.de/mitglieder/rechtsquellen-vertraege/palliativmedizinische-versorgung

 


 

 

Formulare

Bitte entsorgen Sie Alt-Versionen (A3, A3a und A7) und verwenden Sie ab dem 1.7.23 nur noch die neuen Vordrucke A3, A3a und A14!

 

Anlage 3

Einverständniserklärung des Patienten zur Teilnahme am Palliativvertrag.

KVWL-Formular A3

Formular A3, neutrale KVWL-Version

 

Anlage A3a

Stammdaten- und Diagnoseblatt

PAMIR-Version A3a

(bitte nutzen Sie möglichst die PAMIR-Version)

Stammdatenblatt A3a, PAMIR-Version

 

KVWL-Formular A3a

 

Anlage 14

Feedback-Bogen

PAMIR-Version A14

KVWL-Formular A14

 

Anlage A3b

Versicherteninformation zur Teilnahme und zum Datenschutz

Händigen Sie Ihrem Patienten auf Anfrage die Datenschutzinformation aus.

KVWL-Formular A3b

 

 

Anlage 1 zur einmaligen Anmeldung als teilnehmender Haus/Facharzt bei der KVWL.

Ärzte, die vor dem 1.7.23 registriert waren, müssen sich nicht erneut anmelden.

Anlage 1 PAMIR-Version

Anlage 1 neutrale KVWL-Version

 


 

 

Verfahrensablauf ab 01.07.2023

KVWL-Ablaufschema:

KVWL: Ablaufschema der Patienteneinschreibung durch teilnehmende koordinierende Haus-/Fachärzte

 

Kurz & bündig:

  • Senden Sie -wie bisher- die Formulare A3, A3a möglichst mit Vorbefunden und BMP auf den bekannten Wegen an unser Netzbüro.
  • Sie erhalten die von unserem diensthabenden Arzt unterschriebene A3a zurück und ggf. (bei Angabe einer direkten Rückrufdurchwahl) einen telefonischen Rückruf.
  • Senden Sie das Original der Patientenerklärung A3 per Postkutsche an die KVWL. Dieses muss nun nicht mehr zeitnah und einzeln erfolgen. Sie können die gesammelten A3 einmal im Quartal mit den Abrechnungsunterlagen einreichen an:
    Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
    Robert-Schimrigk-Str. 4 – 6
    44141 Dortmund

 

Die Formulare im Detail

Formular A3

Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung des Patienten

  • Versehen Sie die A3 mit einem lesbaren Patientenaufkleber
  • Lassen Sie das Formular vom Patienten,  Angehörigen oder einem Betreuer unterschreiben
  • Händigen Sie dem Patienten auf Anfrage die „Versicherteninformation zur Teilnahme und zum Datenschutz“ Anlage A3b aus.
  • Unterschreiben Sie das Formular und versehen Sie es bitte mit einem Praxisstempel. Einige Kostenträger sind da genau und senden ungestempelte Vordrucke zurück.
  • Senden Sie es zusammen mit dem Diagnoseblatt A3a an das PAMIR-Netzbüro.
  • Sammeln Sie die A3 und senden Sie die Originale am Quartalsende per Briefpost zur KVWL.
  • Bei Privatpatienten werden die A3 nicht an die KVWL gesendet. Senden Sie uns aber alle Dokumente, wie bei den GKV-Versicherten.

 

Formular A3a

Stammdaten/Diagnoseblatt

  • Versehen Sie die A3a mit einem lesbaren Patientenaufkleber
  • Füllen Sie das Formular aus
    • Falls Sie die von uns unterschriebene Version auf anderem, als den uns bekannten Kommunikationswegen wünschen, geben Sie dieses bitte oben an. KIM steht dem Netzbüro nicht zur Verfügung.
    • Tragen Sie die Hauptdiagnosen (möglichst mit ICD10) ein.
    • Kreuzen Sie die Infos im „zu erwartenden palliativmedizinischen Bedarf“ an.
    • Kreuzen Sie „Ja“ bei der Rückspracheoption an und geben Sie eine direkte Durchwahlnummer an, falls Sie einen Rückruf durch unseren Palliativarzt wünschen. Damit lässt sich dann die Ziffer SNR 91503 abrechnen.
    • Unterschreiben und stempeln Sie den Vordruck. Der untere Abschnitt wird von uns ausgefüllt.
  • Senden Sie die A3a mit der A3 und Befunden, BMP an das PAMIR-Netzbüro.
  • Sie erhalten innerhalb weniger Werktage die von uns unterschriebene Version zurück.
  • Bitte unbedingt die aktuelle A3a verwenden. Alt-Formulare können nicht zur Abrechnung eingereicht werden!

Zusätzliche Anmerkungen

  • Verwenden Sie möglichst unsere A3a-Version. Dort sind unsere Kontaktdaten bereits enthalten. Der untere Abschnitt wird von uns ausgefüllt
  • Kreuzen Sie „Ja“ bei der Rückspracheoption an und geben Sie eine direkte Durchwahlnummer an, falls Sie einen Rückruf durch unseren Palliativarzt wünschen. Unser Palliativ-Care-Team kontaktiert i.d.R. jeden Patienten und falls es Klärungsbedarf gibt, wird sich das Team bei Ihnen melden.
  • Ihre Fax-/Kontaktnummer im oberen Abschnitt müssen Sie nur angeben, falls diese sich ändert oder abweicht. I.d.R. haben wir Ihre Kontakdaten.
  • Stimmt die Adresse des Patienten nicht mit dem tatsächlichen Aufenthaltsort überein, weil er z.B. kürzlich in ein Pflegeheim gezogen ist, geben Sie bitte das Pflegeheim in Kurzform an. Die Daten der Heime in unserem Bereich sind uns bekannt. Z.B. AWO Wild, Amarita, KaPa, MCZ hilft uns weiter.
  • Bitte geben Sie bei Patienten, die zu Hause untergebracht sind, eine Kontaktrufnummer an. Unser Team kontaktiert jeden Patienten.

 

Formular A14

Feedbackbogen nach Tod des Patienten

  • Versehen Sie die A14 mit einem lesbaren Patientenaufkleber
  • Füllen Sie das Formular aus
    • Geben Sie das Sterbedatum an und kreuzen Sie den Sterbeort an
    • Teilen Sie uns ggf. sonstige Bemerkungen mit
    • Unterschreiben und stempeln Sie den Vordruck.
  • Senden Sie die A14 an das PAMIR-Netzbüro.

Ein Abmelden vom Vertrag (wie früher mit der A7) ist nicht vorgesehen. Dafür müssen die einzelnen Verträge auch nicht nach Ablauf von 8 Wochen verlängert werden.

Der Patient kann sich auf eigenen Wunsch bei seiner Krankenkasse abmelden.

 

SAPV-Verordnung Muster 63

Das von der KVWL im Juni versandte Paket suggerierte bei einigen Hausärzten, dass nun auch das Formular Muster 63 zu nutzen ist.
SAPV-Einschreibungen hat es bei uns aber seit 2009 keine gegeben. Patienten, die eine 24/7-Vollversorgung benötigen finden bei uns i.d.R. Platz in einem der Hospize.


 

Abrechnung

Die Abrechnung und Vergütung der Leistungen nach Anlage 6 der Vereinbarung erfolgt individuell und extrabudgetär direkt über die KVWL an den jeweiligen Haus-/Facharzt.
Privatpatienten werden von Ihnen nicht mit den Palliativ-Ziffern, sondern normal mit Ihren Privat-Ziffern abgerechnet.

Anlage 6, Vergütung für teilnehmenden Haus- und Fachärzte

https://www.kvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/Mitglieder/Rechtsquellen_und_Vertraege/Palliativmedizinische_Versorgung/Anlage_6_Verguetung_teilnehmende_Haus-_und_Fachaerzte_gueltig_ab_01.07.2023….pdf

 

Die Abrechnung und Vergütung der Leistungen

Regeln für Patienten im häuslichen Umfeld, Alten- oder Pflegeheimen

1 . Pauschale für

    1. Eingangsdiagnostik einschließlich Teilnahmeerklärung eines Palliativpatienten nach § 8, Dokumentation (Anlage 3a) und Aktivierung des palliativmedizinischen Konsiliardienstes (PKD).
    2.  Betreuung und sachgerechte Koordinierung der Versorgung von eigenenPatienten im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung.
    3. Feststellung der Notwendigkeit und Übergabe von Patienten zur Erbringung von SAPV-Leistungen durch den PKD.

SNR 91501 (einmal je Patient)            70,00 EUR

Wurde anhehoben von 50,00€.
Laut Rückfrage bei der KVWL (27.06.23) auch für Hospizpatienten abrechenbar.

 

3. Patientenbezogener persönlicher Austausch des koordinierenden Haus-/Facharztes mit einem QPA des PKD.

Diese Leistung ist insgesamt maximal zweimal pro Patient je Vertragsteilnahme abrechnungsfähig.

SNR 91503 (maximal zweimal je Patient) 25,00 EUR

Nun zweimal je Patient abrechenbar.
Laut Rückfrage bei der KVWL (27.06.23) auch für Hospizpatienten abrechenbar.

 

Hausbesuche (gilt für alle Bereiche der APV-Versorgung incl. Hospiz)

4. Zuschlag für einen erforderlichen Hausbesuch mit patientenbezogenem Zeitumfang von bis zu 45 Minuten (daneben ist die entsprechende EBM-Ziffer abrechnungsfähig) für die

– Ziffer 01410, SNR 91502 30,00 EUR
– Ziffer 01411, SNR 91502 30,00 EUR
– Ziffer 01412, SNR 91502 30,00 EUR
– Ziffer 01415, SNR 91502 30,00 EUR
– Ziffer 01413, SNR 91504 18,00 EUR

5. Zuschlag für einen erforderlichen Hausbesuch mit patientenbezogenem Zeitaufwand von mehr als 45 Minuten (daneben ist die entsprechende EBMZiffer abrechnungsfähig) für die

– Ziffer 01410, SNR 91502S 50,00 EUR
– Ziffer 01411, SNR 91502S 50,00 EUR
– Ziffer 01412, SNR 91502S 50,00 EUR
– Ziffer 01415, SNR 91502S 50,00 EUR
– Ziffer 01413, SNR 91504S 30,00 EUR

6. Zuschlag für einen erforderlichen Hausbesuch mit patientenbezogenem Zeitaufwand von mehr als 90 Minuten (daneben ist die entsprechende EBMZiffer abrechnungsfähig) für die

– Ziffer 01410, SNR 91502T 70,00 EUR
– Ziffer 01411, SNR 91502T 70,00 EUR
– Ziffer 01412, SNR 91502T 70,00 EUR
– Ziffer 01415, SNR 91502T 70,00 EUR
– Ziffer 01413, SNR 91504T 42,00 EUR

Nun 3 Zeitfenster und keine Unterscheidung zwischen Hospiz & Daheim / Pflege mehr.

 

Anmerkung:

Neben den SNR für Hausbesuche nach den Ziffern 4 bis 6 ist Wegegeld berechnungsfähig. Die Fahrstrecken sind in Doppelkilometern anzugeben. Die Vergütungen der SNR nach den Ziffern 4 bis 6 sind bei einem erforderlichen Hausbesuch bei einem teilnehmenden Patienten nicht nebeneinander
abrechnungsfähig. Für die an dem Vertrag teilnehmenden Ärzte ist die Abrechnung der Gebührenordnungspositionen 03370, 03371, 03372 und 03373, 04370, 04371, 04372 und 04373, 37300, 37302, 37305, 37306, 37314, 37317, 37318 und 37320 der regionalen Gebührenordnung ausgeschlossen.

 

Zuschlag für Sonderleistungen

7. Zuschlag zu den Hausbesuchen nach Ziffern 4 bis 6, wenn im Rahmen des Hausbesuches eine Punktion bei folgenden Maßnahmen durchgeführt wird:
Aszites- bzw. Pleurapunktionen sowie Anlage zentraler Venenkatheter, transurethraler und/oder suprapubischer Blasenkatheter, Trachealkanülenwechsel.
SNR 91506 25,00 EUR

Die Vergütung der SNR 91506 wird ab dem Kalenderjahr 2024 zum 1. Januar eines jeden Jahres um die prozentuale Steigerung des Orientierungswertes nach § 87 Abs. 2e SGB V angepasst.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die PKD-Mitglieder, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Service-Centern der KVWL gern telefonisch zur Verfügung:

Service-Center Dortmund: 0231-9432-1000, Dieter Pöhler 0231 94 32 15 50